Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von BRIDGERS S.R.L. (Deutsch)
  1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge über Vermittlungsleistungen, die zwischen der BRIDGERS S.R.L., ___________, ___ (im Folgenden „BRIDGERS“) und ihren Kunden (im Folgenden „Kunde“) sowie zwischen BRIDGERS und den von ihr vermittelten IT-Fachkräften (im Folgenden „IT-Fachkraft“) geschlossen werden. 1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden oder der IT-Fachkraft werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird von BRIDGERS ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 1.3. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
  1. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang von BRIDGERS
2.1. BRIDGERS ist eine Personalvermittlungsagentur, die sich auf die Vermittlung von qualifizierten IT-Fachkräften aus Rumänien an Unternehmen in Deutschland spezialisiert hat. Vertragsgegenstand ist die Vermittlung von IT-Fachkräften zur Besetzung von Positionen (Vollzeit, Teilzeit) oder zur Durchführung von Projekten (Freelancer-Basis). 2.2. Die Leistungen von BRIDGERS umfassen insbesondere: a) Aufnahme des Anforderungsprofils des Kunden oder des Qualifikationsprofils der IT-Fachkraft. b) Identifizierung, Vorauswahl und Präsentation geeigneter Kandidatenprofile bzw. passender Positionen/Projekte. c) Koordination von Vorstellungsgesprächen, technischen Tests und Verhandlungen. d) Unterstützung bei der Kommunikation zwischen den Parteien bis zum Abschluss eines Vertrages. 2.3. BRIDGERS schuldet lediglich die Vermittlungstätigkeit und nicht den Abschluss eines Vertrages zwischen dem Kunden und der IT-Fachkraft. BRIDGERS übernimmt keine Garantie für den Erfolg der Vermittlung oder für die Qualität der Leistungen der vermittelten IT-Fachkraft.
  1. Pflichten des Kunden
3.1. Der Kunde verpflichtet sich, BRIDGERS alle für die Vermittlung relevanten Informationen (z. B. Stellenbeschreibungen, Anforderungsprofile, Gehaltsbudgets, Starttermine) wahrheitsgemäß und vollständig zur Verfügung zu stellen. 3.2. Der Kunde wird BRIDGERS unverzüglich über den Abschluss eines Arbeits- oder Projektvertrages mit einer von BRIDGERS vermittelten IT-Fachkraft informieren und BRIDGERS auf Anfrage eine Kopie des Vertrages (ggf. anonymisiert) zur Verfügung stellen. 3.3. Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit und für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit keine direkten Kontakte zu von BRIDGERS vorgestellten IT-Fachkräften aufzunehmen, um eine Anstellung oder ein Projekt zu vereinbaren, ohne BRIDGERS darüber zu informieren und die vereinbarte Vermittlungsprovision zu entrichten.
  1. Pflichten der IT-Fachkraft
4.1. Die IT-Fachkraft verpflichtet sich, BRIDGERS alle für die Vermittlung relevanten Informationen (z. B. Lebenslauf, Qualifikationen, Referenzen, Verfügbarkeit, Gehaltsvorstellungen/Stundensätze) wahrheitsgemäß und vollständig zur Verfügung zu stellen und diese bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren. 4.2. Die IT-Fachkraft wird BRIDGERS unverzüglich über den Abschluss eines Arbeits- oder Projektvertrages mit einem von BRIDGERS vermittelten Kunden informieren. 4.3. Die IT-Fachkraft verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit und für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit keine direkten Kontakte zu von BRIDGERS vorgestellten Kunden aufzunehmen, um eine Anstellung oder ein Projekt zu vereinbaren, ohne BRIDGERS darüber zu informieren.
  1. Vermittlungsprovision (für Kunden)
5.1. Eine Vermittlungsprovision wird ausschließlich vom Kunden an BRIDGERS fällig, sobald ein Arbeits- oder Projektvertrag zwischen dem Kunden und einer von BRIDGERS vermittelten IT-Fachkraft zustande kommt. 5.2. Die Höhe der Provision und die Zahlungsmodalitäten werden in einem separaten Vermittlungsvertrag oder Angebot festgelegt. Sofern nicht anders vereinbart, wird die Provision 14 Tage nach Beginn der Tätigkeit der vermittelten IT-Fachkraft beim Kunden fällig. 5.3. Für die IT-Fachkraft ist die Vermittlungsleistung von BRIDGERS kostenfrei.
  1. Scheinselbstständigkeit und Direktanstellung (Hinweise)
6.1. BRIDGERS weist den Kunden ausdrücklich auf die Risiken der Scheinselbstständigkeit im deutschen Recht hin. Der Kunde ist allein verantwortlich für die korrekte rechtliche Einordnung des Vertragsverhältnisses mit der vermittelten IT-Fachkraft und die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen. 6.2. Bei Direktanstellung einer IT-Fachkraft in Rumänien durch den Kunden weist BRIDGERS auf die Komplexität des rumänischen Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrechts sowie auf das potenzielle Betriebsstättenrisiko hin. BRIDGERS empfiehlt dringend die Nutzung eines Employer of Record (EOR) oder einer Professional Employer Organization (PEO).
  1. Vertraulichkeit
7.1. Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung des Vertrages erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben. 7.2. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.
  1. Datenschutz
8.1. BRIDGERS verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und der IT-Fachkräfte ausschließlich zum Zwecke der Vermittlung und Vertragsabwicklung gemäß DSGVO und den anwendbaren rumänischen Datenschutzgesetzen. 8.2. Der Kunde und die IT-Fachkraft erklären sich mit der Verarbeitung ihrer Daten durch BRIDGERS und der Weitergabe an potenzielle Vertragspartner im Rahmen der Vermittlungstätigkeit einverstanden. Details sind in den Datenschutzbestimmungen von BRIDGERS geregelt.
  1. Haftung
9.1. BRIDGERS haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. 9.2. BRIDGERS übernimmt keine Haftung für die Leistungen oder das Verhalten der vermittelten IT-Fachkräfte oder für die Erfüllung von Verträgen, die zwischen dem Kunden und der IT-Fachkraft geschlossen werden.
  1. Vertragsdauer und Kündigung
10.1. Die Zusammenarbeit auf Basis dieser AGB beginnt mit der ersten Kontaktaufnahme und ist auf unbestimmte Zeit angelegt. 10.2. Jede Partei kann die Zusammenarbeit jederzeit schriftlich beenden. 10.3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1. Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ergeben, gilt rumänisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Dies gilt insbesondere für die Beziehung zwischen BRIDGERS und der IT-Fachkraft. 11.2. Für Streitigkeiten zwischen BRIDGERS und dem Kunden kann, sofern im individuellen Vermittlungsvertrag nicht anders vereinbart, deutsches Recht und ein Gerichtsstand in Deutschland vereinbart werden. Andernfalls gilt rumänisches Recht und rumänischer Gerichtsstand.
  1. Schlussbestimmungen
12.1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. 12.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.